Gründercoaching Deutschland


Grundregeln für das Gründercoaching Deutschland



  • Wer erhält das Gründercoaching Deutschland?

Sie müssen Existenzgründer sein, wobei die Gründung oder Übernahme maximal fünf Jahre zurückliegen darf. Die Selbständigkeit muss in der gewerblichen Wirtschaft oder in den freien Berufen angesiedelt sein.
Der Sitz und der Geschäftsbetrieb müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Zudem muss das Unternehmen im Jahr vor dem Beginn des Coachings die KMU-Definition erfüllen.

Keine Förderung bekommen Sie, wenn Sie überwiegend als Unternehmensberater tätig sind. Zudem kann es Einschränkungen für bestimmte Branchen (z.B. Landwirtschaft, Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur) geben. Ebenso gelten Beschränkungen für Unternehmen welche sich in Schwierigkeiten befinden.

  • Welche Voraussetzungen sind für die Coaching-Beratung zu erfüllen?

Sie müssen Ihre Existenzgründung schon abgeschlossen haben, d.h. Sie haben Ihr Gewerbe angemeldet. Sollten Sie eine Geschäftsübernahme beabsichtigen, so können Sie erst die Mittel in Anspruch nehmen wenn Sie die Übernahme abgeschlossen haben.

Die Gründung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Sie müssen Ihr Vorhaben auf eine Vollexistenz ausgerichtet haben.
Der von Ihnen ausgesuchte Berater muss bei der KfW gelistet sein.
Der Gründerlotse Dr. Karsten Wallberg ist für die Beratung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland zugelassen.

Sie wissen nicht genau ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden gemeinsam einen Weg finden.

  • Wieviel Geld kann ich bekommen und wie lange wird es gezahlt?

Sie bekommen für das Beraterhonorar einen Zuschuss. Dieser ist gebietsabhängig und gliedert sich wie folgt:

  • neue Bundesländer: Zuschuss 75%
  • alte Bundesländer (inkl. Berlin): Zuschuss 50%

Als maximales Beraterhonorar dürfen 800,- € je Tagewerk berechnet werden.

Da es sich hier um die maximalen Grenzen handelt, empfehlen wir Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können wir Sonderkonditionen anbieten.

Zudem stellen die Beratertage keine feste Größe im Bezug darauf dar, dass Sie unbedingt einen ganzen Tag lang die Beratungsleistung non-stop nutzen müssen. Vielmehr werden die Tagessätze auf mehrere Wochen und Monate verteilt und nur stundenweise abgerechnet. So erhalten Sie über eine längere Zeit eine kontinuierliche Begleitung. Ein Tagessatz entspricht 8 Stunden.

  • Wie komme ich an das Gründercoaching

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank initiiert. Jedoch nimmt die KfW selber keine Anträge auf. Dafür hat sie Regionalpartner eingeschaltet. Diese sind zumeist die IHK, HWK oder das RKW.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

In jedem Fall muss der Coachingvertrag, sprich der Vertrag mit Ihrem Berater, erst nach der Antragstellung geschlossen werden.  Wenn Sie Ihren Antrag stellen, so würden wir uns freuen wenn Sie Herrn Dr. Karsten Wallberg als Ihren Coach benennen würden. Lassen Sie uns im Vorfeld über die vielfältigen Möglichkeiten sprechen.

  • Wer kann mir bei der Beantragung helfen?

Stellen Sie einfach eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

  • Hinweise zum Gründercoaching Deutschland

Es gibt so genannte "Phasing-out" Gebiete. Dazu zählen: Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle (Saale). In diesen Gebieten wird ein Zuschuss in Höhe von 75% gewährt bei einem maximalen Satz in Höhe von 6.000,- €.
Zudem gibt es einige Themen, welche nicht gefördert werden. Sie möchten wissen ob Ihr Anliegen gefördert wird? Sprechen Sie uns an.

Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regelungen.