Gründercoaching Deutschland - Gründung aus der Arbeitslosigkeit


Grundregeln für das Gründercoaching Deutschland für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit



  • Wer erhält den Zuschuss für Gründung aus der Arbeitslosigkeit?

Sie müssen Existenzgründer sein. Die Gründung muss aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgen. Voraussetzung ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit nach SGB II oder III. Hierzu zählen z.B. der Gründerzuschuss oder das Einstiegsgeld.

Der Sitz und der Geschäftsbetrieb müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Keine Förderung bekommen Sie z.B., wenn Sie überwiegend als Unternehmensberater, Steuerberater oder Versicherungsmakler tätig sind. Zudem kann es Einschränkungen für bestimmte Branchen (z.B. Landwirtschaft, Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur) geben.

  • Welche Voraussetzungen sind für die Coaching-Beratung zu erfüllen?

Sie müssen Ihre Existenzgründung schon abgeschlossen haben, d.h. Sie haben Ihr Gewerbe angemeldet.

Den Zuschuss können Sie im ersten Jahr nach der Existenzgründung beantragen.
Sie müssen Ihr Vorhaben auf eine Vollexistenz ausgerichtet haben.
Der von Ihnen ausgesuchte Berater muss bei der KfW gelistet sein.
Der Gründerlotse Dr. Karsten Wallberg ist für die Beratung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland zugelassen.

Sie wissen nicht genau ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden gemeinsam einen Weg finden.

  • Wieviel Geld kann ich bekommen und wie lange wird es gezahlt?

Sie bekommen für das Beraterhonorar folgende Zuschüsse im ersten Jahr nach Ihrer Existenzgründung.

  • Zuschuss 90% bis zu 3.600,- €
  • Eigenanteil 10%

Als maximales Beraterhonorar dürfen 800,- € je Tagewerk berechnet werden.

Da es sich hier um die maximalen Grenzen handelt, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können wir Sonderkonditionen anbieten.

Zudem stellen die Beratertage keine feste Größe im Bezug darauf dar, dass Sie unbedingt einen ganzen Tag lang die Beratungsleistung non-stop nutzen müssen. Vielmehr werden die Tagessätze auf mehrere Wochen und Monate verteilt und nur stundenweise abgerechnet. So erhalten Sie über eine längere Zeit eine kontinuierliche Begleitung. Ein Tagessatz entspricht 8 Stunden.

  • Wie komme ich an das Gründercoaching

Das Gründercoaching Deutschland ist von der KfW Mittelstandsbank initiiert. Jedoch nimmt die KfW selber keine Anträge direkt auf. Dafür hat sie Regionalpartner eingeschaltet. Diese sind zumeist die IHK, HWK oder das RKW.
Sprechen Sie uns an.

In jedem Fall muss der Coachingvertrag, sprich der Vertrag mit Ihrem Berater, erst nach der Antragstellung geschlossen werden. Wenn Sie Ihren Antrag stellen würden wir uns freuen, wenn Sie Herrn Dr. Karsten Wallberg als Ihren Coach benennen würden. Lassen Sie uns im Vorfeld über die vielfältigen Möglichkeiten sprechen.

  • Wer kann mir bei der Beantragung helfen?

Stellen Sie einfach eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung für ein Gründercoaching.